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Wohlverhaltensregeln
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat basierend auf dem Investmentgesetz - Wohlverhaltensregeln formuliert, die sich in erster Linie an deutsche Kapitalanlage- gesellschaften richten. Diese Regeln werden auch bei der Deka Immobilien Investment angewendet.
Die BVI Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlagegesellschaften den Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Wohlverhaltensregeln BVI
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Zweck der Wohlverhaltensregeln
Die Deka Immobilien Investment GmbH will mit der Umsetzung der BVI-Wohlverhaltensregeln durch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen und deren gestiegene Informationsbedürfnisse erfüllen. Die umgesetzten BVI-Wohlverhaltensregeln sollen einen hohen Qualitätsstandard des Produkt- und Dienstleistungsangebotes der Gesellschaften sicherstellen. Die Verhaltensregeln verpflichtet die Gesellschaft, eine ihrer Struktur und Geschäftstätigkeit ent- sprechende zweckmäßige Aufbau- und Ablauforganisation sowie Ausbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Darüber hinaus vertreibt die Gesellschaft ihre Fonds ausschließlich über Vertriebspartner bzw. Vertriebskooperationspartner, die Gewähr für seriöse und gewissenhafte Vertriebsmodalitäten und Informationsvermittlung bieten.
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